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Bagusche & Partner Rechtsanwälte mbB
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Wann ist bei Eigenbedarfskündigung ein Widerspruch möglich, wenn keine Ersatzwohnung vorhanden ist?
Bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf kann ein Widerspruch eingelegt werden, wenn der Mieter nachweislich alles unternommen hat, um eine Ersatzwohnung zu finden, diese allerdings weiterhin nicht in Aussicht steht. Dies kann beispielsweise in Großstädten oft der Fall sein. Ebenso kann die Kündigung wegen Eigenbedarf auch zu Fall gebracht werden, wenn der Vermieter über eine andere Immobilie verfügt, die für seine Zwecke dienlich ist. Wer also eine Räumungsklage erhält und keine neue Wohnung hat, sollte diese Umstände prüfen.
Wie gestaltet sich die Strafbarkeit bei einer kalten Räumung?
Eine kalte Räumung beschreibt die Inbesitznahme einer Wohnung ohne einen gültigen Räumungstitel. Diese Praxis ist in Deutschland strafbar, da der Vermieter hiermit Hausfriedensbruch begeht. Neben erheblichen Schadensersatzansprüchen besteht beim Mieter sogar oft ein Anspruch auf Schmerzensgeld.
Was gilt als Härtefall bei einer Verwertungskündigung?
Eine Verwertungskündigung hat zur Grundlage, dass die Vermietung der Immobilie für ihren Besitzer nicht weiter rentabel ist. Ob ein Härtefall vorliegt und einem Widerspruch stattgegeben werden könnte, wird in der Regel individuell entschieden. Punkte, an welchen sich ein Härtefall bei der Verwertungskündigung festmachen lassen, sind beispielsweise das Alter oder der Gesundheitszustand des Mieters.